PKW-ENVKV: WARUM DIE DEUTSCHE UMWELTHILFE GERADE DEINEN HÄNDLER-AUFTRITT SCANNT.
Autohändler aufgepasst: Fehlende Verbrauchs- und Emissionsangaben in Online-Inseraten sind ein beliebtes Abmahnziel. Was die Pkw-EnVKV vorschreibt, was Verstöße kosten und wie du täglich automatisch den Überblick behältst.
Trocken? Ja. Wichtig? Sehr. Die Pkw-EnVKV regelt, welche Verbrauchs- und Emissionsangaben in deinen Fahrzeuginseraten stehen müssen. Wer sie ignoriert, riskiert Abmahnungen von der Deutschen Umwelthilfe. Und die scannt automatisiert, systematisch und ohne Vorwarnung.
WAS IST DIE PKW-ENVKV?
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung setzt EU-Recht in deutsches Recht um. Sie verpflichtet Fahrzeughändler, bei Werbung für neue Personenkraftwagen bestimmte Verbrauchs- und Emissionswerte anzugeben. Das gilt für die eigene Händlerwebsite genauso wie für Inserate auf Plattformen wie mobile.de oder AutoScout24.
envkv-monitor.de prüft deine Fahrzeugangebote täglich automatisch auf fehlende Pflichtangaben nach Pkw-EnVKV. Du bekommst per E-Mail Bescheid, wenn etwas fehlt, mit direktem Link zum betroffenen Inserat. Kein manueller Aufwand, kein Abmahnrisiko.
Händler-Auftritt jetzt prüfen →WANN GREIFT DIE KENNZEICHNUNGSPFLICHT?
Die Pflicht entsteht, sobald du für einen neuen Personenkraftwagen wirbst und dabei Angaben zum konkreten Modell machst. Als Neuwagen gilt ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung nicht länger als 8 Monate zurückliegt und dessen Kilometerstand 1.000 km nicht überschreitet. Auch Fahrzeuge ohne Zulassung, Tageszulassungen, Ausstellungsfahrzeuge und Vorführfahrzeuge können kennzeichnungspflichtig sein.
WAS MUSS ANGEGEBEN WERDEN?
Die Pflichtangaben hängen von der Antriebsart ab. Bei Verbrennern: Kraftstoffverbrauch kombiniert, CO₂-Emissionen in g/km sowie CO₂-Klasse (A bis G). Bei reinen Elektrofahrzeugen: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km, CO₂-Emissionen und CO₂-Klasse. Plug-In-Hybride sind am aufwendigsten: Hier kommen zusätzlich der Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie sowie die CO₂-Klasse bei entladener Batterie hinzu.
AB WANN UND WO MÜSSEN DIE ANGABEN SICHTBAR SEIN?
Die Pflichtangaben müssen bereits in der Listenansicht sichtbar sein, also ohne Klicken oder Scrollen. Wer sie nur auf der Fahrzeug-Detailseite anzeigt, erfüllt die Pflicht nicht. Die Angaben müssen gut lesbar sein und in mindestens gleichem Schriftgrad wie die übrigen Fahrzeuginformationen stehen.
WAS KOSTET EIN VERSTOSS?
Die Deutsche Umwelthilfe ist für rund 69 Prozent aller Abmahnungen nach Pkw-EnVKV verantwortlich (Quelle: AUTOHAUS pulsSchlag 04/2026). Sie setzt automatisierte Scansoftware ein. Schon ein einzelner Tippfehler im Inserat kann zu fünfstelligen Kosten führen: Abmahnkosten mit Anwaltsgebühren, Vertragsstrafen bei bereits abgegebenen Unterlassungserklärungen und Prozesskosten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Willst du wissen, ob dein Online-Auftritt Pkw-EnVKV-konform ist? envkv-monitor.de scannt täglich automatisch und meldet sich, wenn etwas fehlt.
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